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    Home»Sonstiges»Warum Immobilienrecht in der Türkei für deutsche Käufer zählt
    27. Oktober 2025

    Warum Immobilienrecht in der Türkei für deutsche Käufer zählt

    Sonstiges
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    Der türkische Immobilienmarkt bleibt für deutsche Privatpersonen und Investoren attraktiv: Urlaubsimobilien, renditeorientierte Apartments und Entwicklungsprojekte konkurrieren um Kapital. Was häufig unterschätzt wird: Ohne belastbare rechtliche Begleitung entstehen unnötige Risiken bei Kaufpreiszahlung, Grundbucheintragung oder Projektgrundstücken. Genau hier setzt die Koca & Ersöz Anwaltskanzlei mit deutschsprachiger Expertise an – von der Prüfung bis zur sicheren Eigentumsübertragung.

    Rechtlicher Rahmen kurz gefasst

    Das Immobilienrecht in der Türkei basiert im Kern auf Zivilgesetzbuch und Grundbuchverordnung. Für Käufer entscheidend ist nicht der private Schriftvertrag, sondern der beurkundete Kaufvertrag am Grundbuchamt. Nur dieser führt zur tatsächlichen Eigentumsumschreibung. Maklervereinbarungen, notarielle Vorverträge oder einfache Kaufverträge dienen allenfalls der Vorbereitung; sie ersetzen oder garantieren die Eintragung nicht. Für Ausländer gelten zudem besondere Prüfungen (z. B. Lage-, Nutzungs-, und Flächenrestriktionen). Änderungen der letzten Jahre – etwa die Aufhebung der Pflicht zur amtlichen Wertermittlung für Ausländer (seit Juli 2024) – haben Prozesse vereinfacht, die Sorgfaltspflichten jedoch nicht verringert.

    Praxis: So läuft ein sicherer Erwerb ab

    1. Vorprüfung am Grundbuch

    Vor Vertragsunterzeichnung wird der Grundbuchstand lückenlos abgefragt: Belastungen, Vormerkungen, Nutzungsarten, Veräußerungsbeschränkungen. Parallel werden Bau- und Nutzungsrechte, Katasterangaben und bestehende Dienstbarkeiten geprüft. Ziel: Überraschungen nach der Zahlung verhindern.

    2. Kaufpreisabwicklung ohne Reibungsverluste

    In der Praxis erfolgt die Zahlung häufig zeitgleich mit der Beurkundung beim Grundbuchamt oder über ein Treuhand-/Tauschsystem vergleichbar dem deutschen Notarablauf. So wird sichergestellt, dass Geldfluss und Eigentumsumschreibung synchronisiert sind. Blockierte Schecks oder bankseitig gesperrte Konten minimieren Betrugsrisiken.

    3. Beurkundung und Umschreibung

    Die Parteien erscheinen persönlich oder vertreten durch bevollmächtigte Rechtsanwälte beim Grundbuchamt. Nach der Beurkundung erfolgt die sofortige Eigentumsübertragung; anschließend sind steuerliche Meldungen (z. B. Grundsteuer bei der Gemeinde) fristgerecht zu erledigen.

    Besondere Konstellationen für Ausländer

    Projektgrundstücke und Flächenlimits

    Beim Erwerb baugenehmigter Grundstücke durch Ausländer greifen Projekt- und Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Ministerien; Zeitfenster und Meilensteine sind verbindlich. Zudem gelten Flächenobergrenzen auf Bezirksebene und pro Person in der Türkei. Wer hier frühzeitig strukturiert plant, vermeidet Genehmigungsfallen.

    Landwirtschaftliche Flächen

    Für landwirtschaftliche Grundstücke ist eine Zweckbindungserklärung üblich; das zuständige Ministerium prüft und genehmigt. Ohne klares Nutzungskonzept drohen Verzögerungen bis hin zur Versagung.

    Typische Fehlerquellen – und wie man sie vermeidet

    • Privatschriftlicher Kaufvertrag ≠ Eigentum: Ohne Grundbucheintragung keine Rechtsposition.
    • Ungeprüfte Belastungen: Hypotheken, Verfügungsbeschränkungen, Altlasten – alles vorab klären.
    • Falsches Timing beim Geldfluss: Erst sichere Zahlungswege, dann Unterschrift.
    • Projektpflichten ignoriert: Bei baugenehmigten Grundstücken führen versäumte Meldungen zu Rechtsrisiken.
    • Steuer- und Gebühren: Grunderwerbsteuer (regelmäßig 4 % des Kaufpreises zzgl. Pauschalgebühren von ca. 250 EUR (Stand: Oktober 2025), hälftig teilbar, sofern nichts anderes vereinbart), Verwaltungsgebühren und Maklerkosten realistisch einkalkulieren.

    Warum Koca & Ersöz der richtige Partner ist

    Die Koca & Ersöz Anwaltskanzlei vereint türkisches Immobilien-, Erb- und Gesellschaftsrecht mit deutschsprachiger Beratung. Mandanten erhalten eine End-to-End-Begleitung: Grundbuchprüfung, vertragliche Strukturierung, Zahlungsabsicherung, Beurkundung, steuerliche Schritte. Die Kanzlei agiert an der Schnittstelle zwischen deutscher Erwartung an Notarsicherheit und türkischer Behördenpraxis – inklusive Koordination mit Banken, Dolmetschern, Projektentwicklern und Asset-Managern.

    Checkliste: Dokumente und Abläufe im Überblick

    • Gültiger Ausweis/Pass; Steuernummer für Ausländer
    • Vollmacht (falls Vertretung) und beeidigter Dolmetscher
    • Erdbebenversicherung (DASK) Nachweis
    • Grundbuchauszug/Objektdaten; Nutzungsart und Flächen
    • Falls erforderlich: projektbezogene Genehmigungsunterlagen
    • Zahlungsweg festgelegt: blockierter Scheck/Treuhand-/Tauschsystem
    • Terminierung und Fristenmanagement für Eintragung und Meldungen

    Fazit: Rechtssicher investieren statt Glück vertrauen

    Türkische Immobilien können renditestark sein – vorausgesetzt, der Erwerb, die Zahlung und die Eintragung erfolgen juristisch reibungslos. Wer den formalen Ablauf, die materiellen Risiken und die Besonderheiten für Ausländer kennt, vermeidet kostspielige Fehler. Die Koca & Ersöz Anwaltspartnerschaft bietet deutschsprachigen Käufern und Investoren die nötige Klarheit und die operative Umsetzung – von der ersten Grundbuchprüfung bis zur Eigentumsumschreibung.

    Weiterführend

    Informieren Sie sich direkt zum Thema Immobilienrecht in der Türkei bei der Koca & Ersöz Anwaltskanzlei und planen Sie den Erwerb mit belastbaren Fakten und klaren Prozessen

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