In Deutschland gibt es bekanntlich zahlreiche Steuerarten und Unterkategorien, die man erstmal überblicken und vertehen muss.
Eine dieser Kategorien ist die Quellensteuer, die wiederum in verschiedene Unterkategorien unterteilt ist. Doch was genau verbirgt sich hinter der Quellensteuer, welche Unterkategorien gibt es und wer ist zur Zahlung verpflichtet?
Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Steuererhebung, bei der die Steuer direkt an der Quelle einbehalten wird, bevor das Einkommen an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber, die Bank oder eine andere auszahlende Stelle die Steuer einbehält und an die Steuerbehörden abführt. Die Quellensteuer wird häufig auf Einkommen wie Gehälter, Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren erhoben. Weiterführende Infos zur Quellensteuer findet ihr zudem auf dieser Webseite.
Der Hauptzweck der Quellensteuer besteht darin, die Steuereinnahmen zu sichern und die Steuererhebung zu vereinfachen, indem die Steuer direkt vom Einkommen abgezogen wird, bevor es den Empfänger erreicht.
Bei der Lohnsteuer bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer monatlich sein Nettoeinkommen erhält, ohne dass er selbst vom Bruttoeinkommen Steuern abziehen muss. Dadurch wird vermieden, dass bei Fälligkeit der Steuererklärung Steuern nachgezahlt werden müssen, was zu finanziellen Engpässen führen kan
Welche Formen der Quellensteuer gibt es?
Die gebräuchlichsten Formen der Quellensteuer in Deutschland sind
Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhoben. Sie ist eine Form der Einkommensteuer. Obwohl der Arbeitnehmer der Steuerpflichtige ist, berechnet der Arbeitgeber die Steuer und führt sie direkt an das Finanzamt ab. Der Arbeitgeber haftet für die Abführung der Lohnsteuer und kann bei Nichtzahlung in Anspruch genommen werden.
Kapitalertragsteuer:
Die Kapitalertragsteuer wird in Form der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Sie wird auf die Kapitalerträge des Empfängers erhoben. Alternativ behält die auszahlende Stelle, z.B. eine Bank, den Steuerbetrag ein und führt ihn an das Finanzamt ab.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Steuerart und kann daher nicht pauschal festgelegt werden. Für die Quellensteuer gilt ein Freibetrag von 801 € pro Person und 1602 € für Ehepaare.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse, dem Einkommen und der Kinderzahl ab und liegt zwischen 14 % und 45 %.
Für die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gilt ein fester Steuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag.
Der feste Steuersatz der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer ist in Deutschland auf viel Kritik gestoßen, da er einkommensunabhängig ist und vor allem Geringverdiener belastet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung zu beantragen, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.
Kann man die Quellensteuer bei der Abgeltungssteuer zurückfordern?
Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus Aktien und ETFs in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Stammen diese Gewinne aus Anlagen im Ausland, kann auch dieser Staat eine Quellensteuer erheben, so dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gezahlte Quellensteuer jedoch zurückgefordert werden.
Dafür gibt es so genannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In diesen Abkommen ist festgelegt, wie hoch der Steuersatz auf Kapitalerträge für ausländische Anleger sein darf und wie viel davon auf die Kapitalertragsteuer in Deutschland angerechnet werden kann.
So gibt es zum Beispiel zwischen Irland und den USA ein spezielles Abkommen für Fonds: Statt mit 30 Prozent werden Fonds nur mit 15 Prozent besteuert. Für einen ETF mit Fondsdomizil Irland, der US-Aktien enthält, bedeutet dies, dass Anlegerinnen von 100 € Gewinn nicht nur 70 €, sondern 85 € an Dividenden erhalten. Für die Anlegerin bedeutet dies eine erhebliche Steuerersparnis. Aus diesem Grund haben viele Emittenten ihren Sitz nach Irland verlegt.
Je nach Abkommen wird den Anlegerinnen die Differenz zur deutschen Kapitalertragsteuer automatisch gutgeschrieben. Ist dies nicht der Fall, muss man selbst aktiv werden. Dazu benötigt man in der Regel
- den entsprechenden Erstattungsantrag (erhältlich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern)
- eine aktuelle Meldebescheinigung (falls nicht im Erstattungsantrag enthalten)
- die Erträgnisaufstellung der Bank
- ggf. weitere Formulare je nach Land
Fazit
Die Quellensteuer spielt eine wesentliche Rolle bei der Steuererhebung und stellt eine effiziente Methode zur Sicherung der Steuereinnahmen dar. Sie umfasst verschiedene Unterkategorien, die je nach Einkommensart unterschiedlich behandelt werden. Trotz der Kritik insbesondere an der Abgeltungsteuer bietet die Möglichkeit der Günstigerprüfung eine gewisse Flexibilität für die Steuerpflichtigen.