In der Welt der Elektromobilität gibt es eine interessante Möglichkeit, Zusatzerlöse zu generieren: die THG-Quote. Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen können sich den dort geladenen Strom anrechnen lassen und profitieren somit von jährlichen finanziellen Prämien. Doch bevor diese Vergütung fließen kann, müssen bestimmte technische und regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte, die Ladesäulen- und Fuhrparkbetreiber kennen sollten.
Was versteht man unter der THG-Quote?
Die THG-Quote, auch Treibhausgasminderungsquote genannt, ist ein Instrument der Bundesregierung zur Reduktion von Treibhausgasen im Verkehr. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Emissionen durch Erneuerbare Energien zu kompensieren. Diese Verpflichtung können sie durch den Erwerb von THG-Quoten erfüllen, die unter anderem durch den Betrieb von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge generiert werden. Spezialisierte Anbieter wie EMOVY vermarkten die THG-Quote für Firmenwagen dann für die Firmen.
Voraussetzung: Öffentliche Zugänglichkeit
Einer der zentralen Anforderungen, um von der THG-Quote zu profitieren, ist die öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte. Das bedeutet, dass die Ladesäulen grundsätzlich für alle Nutzer offen sein müssen. Geeignete Standorte könnten frei zugängliche Firmenparkplätze oder Parkhäuser sein, in denen jede Person die Möglichkeit hat, ihr Elektroauto aufzuladen. Selbst wenn der Zugang nur während der Geschäftszeiten möglich ist, gilt der Ladepunkt als öffentlich zugänglich und erfüllt somit die Voraussetzung.
Wichtig ist jedoch, dass Ladesäulen, die ausschließlich für einen eingeschränkten Personenkreis, wie die Angestellten eines Unternehmens oder Gäste eines Hotels, zur Verfügung stehen, nicht als öffentlich angesehen werden und daher nicht für den THG-Quotenhandel in Frage kommen.
Technische Mindestanforderungen
Neben der Zugänglichkeit gibt es auch eine Reihe technischer Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Diese sind insbesondere dafür gedacht, den Ladeprozess für die Nutzer so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
- Punktuelles Laden: Der Ladepunkt muss ohne vorherige, langfristige Vertragsbindung genutzt werden können. Das bedeutet, Nutzer sollen spontan laden können, ohne erst eine Mitgliedschaft oder Ähnliches abschließen zu müssen.
- Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme: Die Ladesäulenverordnung (LSV) legt fest, dass bestimmte Authentifizierungs- und Bezahlsysteme vorhanden sein müssen. Diese Systeme sollen es den Nutzern ermöglichen, sich zu identifizieren und zu bezahlen, ohne unnötige Hürden. Ganz gleich, ob sie Tesla oder andere E-Autos fahren.
- Eichrechtskonformität: Um sicherzustellen, dass die tatsächlich geladene Strommenge korrekt erfasst und abgerechnet wird, müssen die Ladesäulen eichrechtskonform sein. Dies ist ein entscheidender Punkt, um Transparenz und Vertrauen bei den Nutzern zu gewährleisten.
So wird die THG-Quote beantragt
Sind die technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllt, können Betreiber die THG-Quote in nur wenigen Schritten beantragen:
- Prüfung der Voraussetzungen: Zunächst muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt sind, einschließlich der technischen Mindestanforderungen und der öffentlichen Zugänglichkeit der Ladeeinrichtungen.
- Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Im nächsten Schritt ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Dabei erhält der Betreiber eine entsprechende Betreibernummer.
- Vermarktung der THG-Quoten: Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Dienstleister wie beispielsweise EMOVY mit der Vermarktung der THG-Quoten zu beauftragen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Vertrag und definiert gemeinsam mit dem Betreiber die Zeiträume der Vermarktung.
- Datenübermittlung: Abschließend müssen die Daten der geladenen Strommengen in einem standardisierten Format, meist als Excel-Template, übermittelt werden. Der Dienstleister übernimmt dann die weiteren Schritte.
Die Anmeldung im Ladesäulenregister
Ein weiterer verpflichtender Schritt ist die Registrierung der Ladepunkte im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur. Dieser Prozess erfordert detaillierte Angaben, darunter Standortinformationen in Breiten- und Längengraden, Nennleistung der Ladeeinrichtung und angebotene Bezahlsysteme. Eine Checkliste hilft dabei, alle notwendigen Informationen zusammenzustellen und die Anmeldung effizient zu gestalten.
Fazit
Die Teilnahme am THG-Quotenhandel bietet Betreibern öffentlicher Ladesäulen eine attraktive Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen zu leisten. Die Einhaltung der technischen und regulatorischen Anforderungen ist dabei entscheidend, um von dieser Prämie profitieren zu können. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung wird die Inanspruchnahme der THG-Quote zu einer lohnenden und umweltfreundlichen Maßnahme.